BLOMSTEIN für Vodafone beim OLG Düsseldorf erfolgreich
Die Beschwerde von Vodafone konnte unter anderem mit dem Argument durchdringen, die vom Bundeskartellamt an die Joint Venture Partner gestellten Auflagen reichten nicht aus, um die mit dem Joint Venture verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen auszugleichen. Nach Auffassung des Gerichts führt das Joint Venture zu einer deutlichen Verstärkung der bestehenden marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom und hätte deshalb nicht freigegeben werden dürfen.
Die Aufhebung stellt den seltenen Fall einer erfolgreichen Drittanfechtung einer Fusionskontrollfreigabe dar.
Das BLOMSTEIN Team wurde von Dr. Max Klasse geleitet. Zum Team gehörten zudem Dr. Anna Huttenlauch und die Associates Philipp Trube, Rita Zuppke und Pia Hesse aus dem Kartellrechtsteam von BLOMSTEIN.