Außenwirtschaftsrecht & Investitionskontrolle
Unsere außenwirtschaftsrechtliche Praxis umfasst ein breites Spektrum überwiegend völker- und unionsrechtlich geprägter Rechtsgebiete. Bereits seit vielen Jahren zählen wir zu den Vorreitern der außenwirtschaftsrechtlichen Beratung in Deutschland. Mit einem der größten spezialisierten Teams in der EU decken wir das gesamte außenwirtschaftsrechtliche Spektrum ab: Investitionskontrolle, Trade Compliance (Sanktionen, Exportkontrolle und Zollrecht), Trade Defence, Foreign Subsidies Regulation, WTO-Recht und Freihandelsabkommen. Unsere Beratung ist stets auf die jeweilige Branche und die konkreten unternehmerischen Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten – von der präventiven Gestaltung über die Begleitung behördlicher Verfahren bis hin zur Vertretung vor deutschen, europäischen und internationalen Gerichten.
Investitionskontrolle (FDI)
Wir beraten Ihr Unternehmen bei der in der Praxis häufig komplexen Frage, ob für einen geplanten Unternehmenskauf oder -verkauf ein Verfahren der Investitionskontrolle vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erforderlich oder empfehlenswert ist. Zudem unterstützen wir Sie bei der vertraglichen Absicherung damit verbundener Risiken. Darüber hinaus begleiten wir Sie im Freigabeverfahren und beim Erlangen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, einschließlich der Verhandlung von Bedingungen, Auflagen, öffentlich-rechtlicher Verträge oder sonstiger Zusicherungen. Über die deutsche Investitionskontrolle hinaus beraten wir Sie zu Investitionsprüfverfahren in anderen Jurisdiktionen und koordinieren Multi-Jurisdiktions-Verfahren, bei denen eine Transaktion parallel in mehreren Ländern anmeldepflichtig ist. Dank unseres internationalen Netzwerks und unserer engen Kontakte zu den zuständigen Behörden können wir auch komplexe grenzüberschreitende Konstellationen effizient steuern.
Wir sind seit 2019 Co-Autoren des Lexology Panoramic (vormals GTDT): Foreign Investment Review Guide.
Trade Defence
Handelsschutzmaßnahmen der Europäischen Kommission – insbesondere Anti-Dumping-Zölle, Ausgleichszölle und Schutzmaßnahmen (Safeguards) – spielen eine immer größere Rolle, um den europäischen Markt zu schützen. Das kann zudem den Marktzugang erschweren. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des Handelsschutzrechts und vertreten Sie vor nationalen Ministerien und Behörden, der Europäischen Kommission sowie den europäischen Gerichten. In den vergangenen Jahren haben wir Unternehmen aus zahlreichen Branchen begleitet, darunter Stahl, Chemie, Telekommunikation, Konsumgüter und die Ölindustrie.
Exportkontrolle
Wir beraten Ihr Unternehmen zu allen Fragen des Exportkontrollrechts und unterstützen Sie bei der Beurteilung, ob die Ausfuhr oder Verbringung einer Ware Anmelde- oder Genehmigungspflichten unterliegt. Sollte es zu Verstößen gegen solche Pflichten gekommen sein, stehen wir Ihnen bei der Bewältigung der Folgen beratend zur Seite.
Sanktionsrecht
Wir beraten Ihr Unternehmen zu sämtlichen Sanktionsregimen der UN und der EU sowie zu den jeweiligen nationalen Umsetzungsregelungen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf den EU-Sanktionsverordnungen betreffend den Iran, Belarus und Russland, die in den vergangenen Jahren erhebliche praktische Bedeutung erlangt haben. Darüber hinaus unterstützen wir insbesondere europäische Unternehmen im Umgang mit dem deutschen und europäischen Anti-Boykott-Recht – sowohl im Rahmen von M&A-Transaktionen als auch bei der vertraglichen Gestaltung entsprechender Regelungen.
Wir sind seit 2021 Co-Autoren des Lexology Panoramic (vormals GTDT): Sanctions Guide.
Trade Compliance
In den vergangenen Jahren haben Strafverfolgungsbehörden – insbesondere Staatsanwaltschaften und die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Hauptzollämter – vermehrt Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften eingeleitet. Wir verfügen über die nötige Erfahrung, um Ihr Unternehmen in diesen anspruchsvollen Verfahren sicher zu begleiten. Über die Verfahrensbegleitung hinaus beraten wir Sie bei der Konzeption und Implementierung maßgeschneiderter Compliance-Systeme, führen gezielte Risikoanalysen und Überprüfungen bestehender Prozesse durch und schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sicheren Umgang mit außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben.
Zollrecht
In der globalisierten Wirtschaftswelt kommt dem Zollrecht eine stetig wachsende Bedeutung zu. Wir beraten Unternehmen in sämtlichen zollrechtlichen Angelegenheiten – von Fragen des Zollwerts über Ursprungsregeln und Einreihung bis hin zu verfahrensrechtlichen Themen – und unterstützen Sie auch bei den damit verbundenen straf- und bußgeldrechtlichen Implikationen. Dabei begleiten wir Sie sowohl im Vorfeld als auch in Streitigkeiten und vertreten Sie gegenüber Hauptzollämtern, übergeordneten Behörden und der Europäischen Kommission sowie vor den deutschen und europäischen Finanzgerichten.
Verbrauchssteuerrecht
Verbrauchsteuern sind ein bevorzugtes Instrument des Gesetzgebers zur Einnahmenerzielung – die Last tragen dabei häufig Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend in diesem Bereich, insbesondere zum Energie- und Stromsteuerrecht, aber auch zu weiteren Verbrauchsteuern und verwandten Abgaben wie etwa der Tabak-, Kernbrennstoff-, Luftverkehr-, Alkohol- und Versicherungssteuer. Unsere Beratung erstreckt sich von Fragen der Steuerentstehung und Steuerhöhe über Befreiungs- und Entlastungsmöglichkeiten bis hin zu straf- und bußgeldrechtlichen Implikationen. Wir stehen Ihrem Unternehmen sowohl im Vorfeld von Streitigkeiten als auch in Einspruchs- und Klageverfahren vor Hauptzollämtern und Finanzgerichten zur Seite.
Freihandelsabkommen
Freihandelsabkommen eröffnen Unternehmen erhebliche Vorteile beim grenzüberschreitenden Warenverkehr – von Zollpräferenzen über den erleichterten Marktzugang bis hin zu regulatorischen Vereinfachungen. Wir beraten Sie zur strategischen Nutzung bestehender Abkommen der EU, einschließlich Fragen des Präferenzursprungs, der Kumulierung, der Ursprungsnachweise und der Lieferantenerklärungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der vertraglichen Absicherung von Ursprungsangaben entlang Ihrer Lieferkette und begleiten Sie bei der Interessenvertretung im Rahmen laufender Abkommensverhandlungen.
WTO-Recht
Wir beraten Ihr Unternehmen zu sämtlichen Fragen des WTO-Rechts, einschließlich der welthandelsrechtlichen Kernabkommen (WTO, GATT, GATS) sowie speziellerer Regelwerke wie TRIPS, GPA und DSU.
Marktordnungsrecht
Wir beraten Ihr Unternehmen zu allen Fragen des europäischen Marktordnungsrechts im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – etwa zu Zollkontingenten, Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, Vermarktungsstandards sowie Kriseninterventionsmechanismen. Wir vertreten Sie in Einspruchsverfahren vor dem Hauptzollamt sowie in Klageverfahren vor nationalen und europäischen Gerichten, einschließlich Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.
Produkt- und Chemikalienregulierung
Wir beraten umfassend zu den regulatorischen Anforderungen an Produkte und Chemikalien. Unsere Expertise erstreckt sich von der rechtssicheren Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien gemäß der PIC-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und sichere Verwendung von Stoffen nach REACH bis hin zu den Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten für Chemikalien und Gemische unter der CLP-Verordnung. Zudem beraten wir zu den Anforderungen an die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach der VO (EG) Nr. 1013/2006. Unabhängig davon, in welcher Rolle Sie mit diesen Anforderungen in Berührung kommen – etwa als Hersteller oder Importeur – unterstützen wir Sie dabei, Trade Compliance effizient sicherzustellen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihr Geschäft erfolgreich umzusetzen.
Kunst- und Kulturgüterschutzrecht
Das Kunst- und Kulturgüterschutzrecht umfasst ein breites Spektrum von Rechtsfragen rund um den Kunstmarkt und den Kulturgüterverkehr. Wir beraten Sie in kulturgüterschutzrechtlichen Ausfuhrgenehmigungsverfahren, zu zollrechtlichen Fragestellungen sowie zu allen weiteren Rechtsthemen im Zusammenhang mit Kunstwerken – etwa zur Vergabe von Auftragskunstprojekten, Kunst am Bau, zum Umgang mit Fälschungen, zu Authentizitätsfragen, Restitutionsbegehren, der Gestaltung von Galerieverträgen und der Abwicklung komplexer Kunstverkäufe.
Die Qualität unserer Arbeit spiegelt sich in durchgängigen Spitzenbewertungen bei JUVE, Legal 500 und Chambers wider. Dank unserer engen Kontakte zu den zuständigen Behörden und Ministerien in Berlin und Brüssel sowie eines tragfähigen internationalen Netzwerks lösen wir auch komplexe Fragestellungen zügig und mit hoher Rechtssicherheit.
Referenzmandate
Vertretung der NetEase hinsichtlich des Investments in Jodel
Mit einer Zielstrebigkeit und Energie, die ihresgleichen sucht, hat sich [BLOMSTEIN] innerhalb weniger Jahre in die Riege der Marktführer katapultiert.JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
BLOMSTEIN zählt zweifelsohne zu den Top-Adressen in Deutschland in den Bereichen des Außenwirtschafts- und Handelsrechts [...] Fachlich ausgezeichnet und mit Blick für die Interessen des Mandanten über das originäre Beratungsfeld hinausThe Legal 500 Deutschland