BLOMSTEIN und Cyber-Security
Die Stärkung von Cyber-Security in Deutschland hat dabei eine Vielzahl rechtlicher Implikationen, die noch nicht abschließend geklärt worden sind und über die noch kein breites Wissen verfügbar ist. Gleichzeitig sind die Zuständig- und Verantwortlichkeiten auf staatlicher Ebene noch nicht abschließend geklärt. Das derzeitige Organigramm der auf Bundesebene beteiligten Stellen zeigt, dass eine Stärkung und Vereinfachung der Organisationsstruktur unerlässlich ist:

BLOMSTEIN wird in den nächsten Wochen eine Reihe von Client-Briefings zu ausgesuchten rechtlichen Aspekten von Cyber-Security – insbesondere auf den Gebieten des Außenwirtschafts-, Kartell- und Vergaberechts – veröffentlichen.