BMWi will Investitionsschutzkontrolle weiter verschärfen
Schon in den letzten beiden Jahren hat die Bundesregierung die deutsche Investitionsschutzkontrolle verschärft: In der sektorspezifischen Prüfung wurde die Aufgreifschwelle auf den Erwerb von 10% der Stimmrechtsanteile herabgesenkt. Gleichzeitig sieht die sektorübergreifende Prüfung jetzt eine Meldepflicht für den Erwerb „besonders sicherheitsrelevanter“ Unternehmen vor. Auch hier gilt eine Aufgreifschwelle von 10% der Stimmrechtsanteile. Die Unternehmen, die das BMWi als „besonders sicherheitsrelevant“ ansieht, werden seitdem in § 55 Abs. 1 Satz 2 AWV aufgelistet. Hierzu zählen bisher die Betreiber kritischer Infrastrukturen und seit der letzten AWV-Novelle vom Dezember 2018 auch bestimmte Unternehmen der Medienwirtschaft. Nun ist zu vermuten, dass diese Liste um die Hersteller kritischer Technologien – etwa in den Bereichen künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie – erweitert werden wird.
Auch in anderen europäischen Ländern lässt sich die gesteigerte Sorge um den „Ausverkauf“ von Spitzentechnologie an außereuropäische Investoren beobachten. Gerade aber Deutschland ist als exportorientierte Marktwirtschaft auf offene Waren- und Investitionsmärkte angewiesen. Daher stellt sich zusehends die Frage, ab welchem Punkt eine berechtigte Sicherheitsvorsorge aufhört und die protektionistische Abschottung nationaler Wirtschaftsräume anfängt.
BLOMSTEIN wird die weiteren Entwicklungen beobachten und darüber informieren. Wenn Sie Fragen zu den potenziellen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre Branche haben, stehen Ihnen Dr. Roland M. Stein und Dr. Leonard von Rummel jederzeit gern zur Verfügung.