Handel mit Dual-Use-Gütern: Neue EU-Leitlinien für Compliance veröffentlicht
Nach der Kommission sollte ein ICP, abhängig von Größe und Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens, die folgenden sieben Kernelemente umfassen:
1. das Bekenntnis der obersten Führungsebene zur Compliance, um eine Compliance-Kultur zu stärken und das interne Compliance-Verfahren sichtbar zu unterstützen;
2. die Schaffung einer klaren Organisationsstruktur, die genaue Definition von Zuständigkeiten sowie die Bereitstellung von ausreichend Ressourcen;
3. die Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kontrolle des Dual-Use-Handels;
4. die Entwicklung und Umsetzung eines effektiven Screeningablaufs und -verfahrens;
5. die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des ICP durch Leistungsüberprüfungen, Audits, anschließende Berichterstattung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen;
6. das Führen von umfassenden Aufzeichnungen und die Dokumentation von Maßnahmen zur Kontrolle des Dual-Use-Handels und
7. die Schaffung von physischer Sicherheit zum Schutz von Dual-Use-Gütern bzw. von Informationssicherheit zum Schutz von Dual-Use-Software und -Technologie.
Unternehmen können diese Kernelemente als „Bausteine“ nutzen, um ein eigenes ICP zu entwickeln bzw. vorhandene Strukturen auszubauen. Hierzu gibt die Kommission zusätzliche Empfehlungen, wie ihre abstrakten Erwartungen in der Praxis umgesetzt werden können.
Die EU-Leitlinien stellen ein nützliches Instrument dar, gerade weil ein effektives Compliance-Programm im sensiblen Bereich der Dual-Use-Güter besonders wichtig ist. Zusätzliche Orientierungshilfe bietet auch das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle.
BLOMSTEIN berät Sie bei der Gestaltung und Umsetzung von internen Compliance-Mechanismen sowie zu allen weiteren Fragen des Handels mit Dual-Use-Gütern. Dr. Roland M. Stein und Dr. Leonard von Rummel stehen Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.